Wird bei einer Hausgeburt üblicherweise von einer Hebamme oder einem Arzt erstattet.
Folgende Urkunden sind dem Geburtsstandesamt üblicherweise vorzulegen:
- Geburtsurkunde der Mutter bei unehelichen Kindern
- Heiratsurkunde der Eltern bei ehelichen Kindern
- Staatsbürgerschaftsnachweise beider Elternteile
- die schriftliche Erklärung über die Vornamensgebung
- allenfalls weitere vorzulegende Unterlagen (z.B. wenn die uneheliche Kindesmutter bereits einmal verheiratet war, Heiratsurkunde dieser Ehe und Nachweis über die Auflösung dieser Ehe) können vom Geburtsstandesamt eingefordert werden
Geburtsurkunden die unmittelbar nach der Geburt des Kindes ausgestellt werden sind von
den Gebühren befreit. Bei alle weiteren ausgestellten Geburtsurkunden betragen die Gebühren
€ 9,30.