Wasserzählermeldung

Die Vorschreibung der Wasser- und Kanalgebühr erfolgt vierteljährlich. Per 15. Februar, 15. Mai und 15. August wird jeweils eine 25%ige Pauschale des Vorjahreswertes vorgeschrieben, per 15. November erfolgt die Abrechnung. Für die technische Abwicklung ist die Meldung bis 1. Oktober erforderlich.

Das Ausfüllen aller Felder ist erforderlich, außer es wird ausdrücklich angegeben, dass dies ein optionales Feld ist.

Termin
Wasserwart
Vielen Dank - der Wasserwart
Datenschutz
Datenschutz
Sicherheitsabfrage