Jugendtaxi

Mit dem Jugendtaxi soll den Jugendlichen ein möglichst gemeinsames und sicheres Fahren zu oder von verschiedenen Veranstaltungen oder Lokalen ermöglicht werden.

Und so funktionierts:

  • Man bestellt - idealerweise gemeinsam mit Freunden - rechtzeitig ein Taxi.

  • Man bezahlt dem Taxifahrer vorerst den gesamten vereinbarten Fahrpreis.

  • Der Fahrer bestätigt den Fahrpreis mit Euro-Bons. 
  • Gefördert werden Jugendliche ab dem 16. Geburtstag bis zur Vollendung des 20. Lebensjahres, die einen Hauptwohnsitz in der Marktgemeinde Raab haben.
  • Diese Bons können gesammelt am Gemeindeamt eingelöst werden. Im Jahr werden maximal € 50,-- pro Jugendlichem, aber gesamt höchstens € 250,-- gefördert.

  • Der Betrag wird den Jugendlichen gegen Vorlage von Gutscheinen beim Marktgemeindeamt Raab unter Bekanntgabe der Bankverbindung mit folgender Regelung überwiesen:
    Bei Verbrauch des Jahreskontingents von € 50,-- oder
    Halbjährlich im Juli für die Monate Jänner bis Juni und im  Dezember für die Monate Juli bis Dezember.
    Verspätet vorgelegte Gutscheine werden nicht mehr anerkannt.

Bei bestehenden Taxi- oder Mietwagenunternehmern kann das Jugendtaxi genützt werden:

Ort Taxiunternehmer Telefonnummer
 Andorf  Stegner  07766 29 32
 Andorf  Simmerstatter  07766 28 47
 Enzenkirchen  Mayr  0664 336 60 08
 Esternberg  Wallner  0664 141 16 77
 Kopfing  Fischer  0664 400 67 74
 Kopfing  Hamedinger  0676 787 55 27
 Münzkirchen  Lautner  0664 415 31 17
 Rainbach  Hager  07716 81 52
 Schärding  Kapshammer  07712 50 50
 St. Roman  Kislinger  0676 478 73 81
 Waldkirchen  Eilmannsberger  07718 73 72

Das Jugendtaxi kann von den Jugendlichen zu folgenden Zeiten benützt werden:
Freitag 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Samstag von 0:00 Uhr bis 03:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Sonntag von 0:00 Uhr bis 03:00 Uhr und 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Wochentage vor gesetzlichen Feiertagen von 18:00 Uhr bis 24:00 Uhr
Gesetzliche Feiertage von 0:00 Uhr bis 03:00 Uhr

Hier noch ein paar Hinweise der Taxiunternehmer, die berücksichtigt werden sollten:

  • Für die einzelnen Taxiunternehmen besteht keine Verpflichtung zur Beförderung. Das heißt, dass bei Kapazitätsproblemen, groben Problemen mit Fahrgästen usw. die Fahrten nicht durchgeführt werden müssen.
     
  • Aufgrund von Engpässen kann es am Wochenende zu Wartezeiten kommen. Tipp: Taxi rechtzeitig bestellen!

  • Im Taxi darf Alkohol weder verkauft noch konsumiert werden.

Für die einzelnen Taxiunternehmen besteht keine Verpflichtung zur Beförderung. Das heißt, dass bei Kapazitätsproblemen, groben Problemen mit Fahrgästen usw. die Fahrten nicht durchgeführt werden müssen.